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   FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03   

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https://dejure.org/2004,21281
FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03 (https://dejure.org/2004,21281)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2004 - IV 64/03 (https://dejure.org/2004,21281)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - IV 64/03 (https://dejure.org/2004,21281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des Gemeinschaftsursprungs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des Gemeinschaftsursprungs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Gewährung einer Ausfuhrerstattung; Gesunde und handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Befall von Gefrierbrand; Möglichkeit der Verwendung und Vermarktung von Fleisch mit Gefrierbrandbefall in der Europäischen Union (EU); Bestimmung des Ursprungs ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.11.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
    In seinem Urteil vom 19.11.1998 (C-235/97, juris) hatte der Europäische Gerichtshof diese Rechtsauffassung bestätigt und darauf hingewiesen, dass die allgemeine Systematik der anwendbaren Gemeinschaftsregelung verlange, dass die Erzeugnisse so beschaffen sein müssten, dass sie unter normalen Verhältnissen vermarktet werden könnten.

    Da nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes allein darauf abzustellen ist, ob das Erzeugnis unter seiner im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann (vgl. EuGH , Urteil vom 19.11.1998 - C-235/97 -, juris), kommt dem Umstand keine rechtlich durchschlagende Bedeutung zu, dass das mit dem irreversiblen Gefrierbrand befallene Fleisch möglicherweise seiner ursprünglich in Aussicht genommenen Verwendung nicht mehr zugeführt wird.

  • EuGH, 09.10.1973 - 12/73

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
    Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 9.10.1973 (Rs. 12/73, in: EuGHE 1973, S. 963) erkannt, dass das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis diesen Qualitätsanforderungen nicht genügt, wenn es im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann.
  • BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94

    Exporterstattung

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) nicht entgegen.
  • FG Hamburg, 24.08.2000 - IV 124/00

    Ausfuhrerstattung: Ursprungsnachweis bei der Rindfleischausfuhr

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
    Soweit der Senat schließlich in seinem Beschluss vom 24.8.2000 (IV 124/00, juris) ausgeführt hat, die Schlachtung und Zerlegung der Tiere stelle keine bedeutende Herstellungsstufe das, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.
  • FG Hamburg, 27.10.2003 - IV 158/01

    Zollbeschau - Umfang einer repräsentativen Beschaffenheitsprobe bei Rindfleisch

    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
    Mit In-Kraft-Treten des Zollkodex stellt zwar das Ausfuhrverfahren ein Zollverfahren dar (vgl. Art. 4 Nr. 16 lit. a ZK) mit der Konsequenz, dass die Vorschriften des Art. 70 und 71 ZK abschließend regeln, in welcher Weise eine Überprüfung bzw. Nichtüberprüfung der in der Anmeldung enthaltenen Angaben Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nimmt (vgl. hierzu nur FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 27.10.2003 - IV 158/01 -, juris).
  • FG Hamburg, 15.11.1993 - IV 56/91
    Auszug aus FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03
    Der Bundesfinanzhof hat zwar mit Urteil vom 13.10.1994 eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom 15.11.1993 (IV 56/91 H) bestätigt, in der das Gericht u.a. ausgeführt hatte, dass (allein) "das Schlachten der "DDR-Hühner" ... keine ursprungsbegründende Handlung" im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 802/68 des Rates vom 27.6.1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (ABl. Nr. 148/1) darstellt.
  • FG Hamburg, 05.01.2005 - IV 4/05

    Ausfuhrerstattung: Verhängung einer Sanktion bei unrichtigen Angaben zum

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  • FG Hamburg, 16.12.2008 - 4 K 96/06

    Ausfuhrerstattung: Sanktionsbescheid wegen fehlenden Ursprungsnachweises und

    Die Schlachtung und Zerlegung von Rindern zu Rindervierteln oder anderen Folgeprodukten gemäß Art. 24 ZK ist ursprungsbegründend mit der Folge, dass für den Ursprung der Rinderteile bzw. des Fleisches der geschlachteten und zerlegten Rinder auf den Ort der Schlachtung und Zerlegung abzustellen ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 20.12.2004, IV 64/03; Juris).

    Aus dem Wortlaut des Art. 10 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 3665/87 folgt, dass sich die Nachweispflicht auf die einzelne ausgeführte Ware bezieht, der Ursprungsnachweis mithin warenbezogen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994, VII R 21/94, BGHE 176, S. 160; FG Hamburg, Urteil vom 20.12.2004, IV 64/03, Juris).

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